Neuigkeit Projekt Bergern
Pernhofen, 26. June 2018
Feststellung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Die Jungbunzlauer Austria AG hat Anfang Mai 2018 beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung einen Antrag auf die Feststellung der Pflicht zur UVP für die Errichtung einer neuen Produktionsanlage für Zitronensäure gestellt. Die Prüfung der Behörden wurde Anfang Juni mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Notwendigkeit einer UVP gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP G 2000) besteht.
Die Jungbunzlauer Austria AG wird deshalb nun ein Prüfverfahren gemäß den Vorgaben des UVP G 2000 einleiten. In den kommenden Wochen werden deshalb neben den derzeit laufenden Untergrunduntersuchungen auch von externen und unabhängigen Expertinnen und Experten alle notwendigen Messungen am geplanten Standort durchgeführt welche für die Erstellung der Einreichunterlagen für das Umweltverträglichkeitsverfahren notwendig sind.